Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonderbedingungen für die Vermietung von Veranstaltungsinventar
1. AGB
Dem Kunden sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Sonderbedingungen für die Vermietung von Festleihinventar der HoB-Eventservice GbR vertraut. Spätestens mit der Entgegennahme des Festleihinventars akzeptiert er diese. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden dieser Sonderbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn Sie wenigstens in Textform niedergelegt sind.
2. Eigentumsübergang
Festleihinventar (Kühlwägen, Ausschankwägen, Durchlaufkühler, Kühlschränke, Gläser, etc.) werden dem Kunden leihweise zur Verfügung gestellt. Die überlassenen Gegenstände bleiben in jedem Fall unser Eigentum. Der Kunde ist nicht befugt, die Gegenstände weiter zu vermieten bzw. Dritten ohne Genehmigung zu überlassen.
3. Versicherung
Das Leihinventar wird ohne jegliche Versicherung an den Kunden übergeben. Es ist die Pflicht des Kunden diese auf seine Kosten gegen Diebstahl-, Feuer-, Einbruch-, Wasser- & ggf. gegen Glasbruchschäden zu versichern. Der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs ist der Zeitpunkt, an welchem das Leihinventar das Betriebsgelände des HoB-Eventservices verlässt.
4. Bestätigungen
Angebote über Festleihinventar sind vom Kunden spätestens 14 Tage nach Erhaltung dieses verbindlich zu bestätigen. Sollte das Angebot bis dahin nicht bestätigt worden sein, gilt das Angebot als abgelehnt.
5. Stornierungen
Auftragsstornierungen von Leihgegenständen ist nur bis 14 Tage vor Auslieferungstermin zulässig. Eine spätere Stornierung entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht des bereits reservierten Leihinventars.
6. Lieferbedingungen
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Fahrwege zur Anlieferung des Leihinventars gut befahrbar, frei zugänglich und verkehrssicher sind.
7. Preise
Der Kunde ist mit den jeweiligen zu Grunde liegenden Mietgebühren einverstanden. Die zum Zeitpunkt gültigen Preise sind jederzeit einsehbar, oder es liegt ein Angebot vor.
8. Verwendung
Der Kunde verpflichtet sich, die ihm überlassenen Kühlwägen und Kühlschränke nur für Getränke zu verwenden. Zudem darf der Kunde die ihm überlassenen Gegenstände nur für Zwecke des Absatzes von der von uns gelieferten Ware einsetzen. Andere Waren dürfen nur mit ausdrücklichem Einverständnis darin gelagert oder zum Ausschank gebracht werden. Sämtliches Festleihinventar ist nur durch geeignetes Personal in Betrieb zu nehmen und zu bedienen. Unbefugte sind von den Gegenständen fern zu halten. Dem Kunden ist es untersagt, am Festleihinventar bauliche oder technische Veränderungen vorzunehmen.
9. Schäden / Beschädigungen / Verschmutzungen
a) Der Kunde hat das Festleihinventar nach Erhalt auf Mangelfreiheit und Vollständigkeit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich mitzuteilen, nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
b) Die Leihgegenstände sind pfleglich und schonend zu behandeln. Sie müssen vollständig und in dem ordnungsgemäßen Zustand, in dem sie übergeben wurden, an uns zurückgegeben werden. Für Verluste, Beschädigungen und Verschmutzungen, welche nicht auf einem bestimmungsmäßen Gebrauch zurückzuführen sind haftet der Kunde bis zur Höhe des Gegenstandswertes der Gegenstände. Außerdem sind Heftklammern, Reisnägel oder Ähnliches, sowie Beklebungen und Beschriftungen jeder Art auf unseren Gegenständen untersagt. Bei Nichteinhaltung berechnen wir eine Reinigungsgebühr in Höhe von 54€ pro Stunde, um das Festleihinventar wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.
c) Der Kunde ist damit einverstanden, dass Schäden am Festleihinventar, welche erst nach der Rückführung festgestellt werden, in vollem Umfang in Rechnung gestellt werden.
10. Gläser
Leihgläser werden klargespült an den Kunden ausgeliefert, diese sind jedoch in jeden Fall vor dem Ausschank nochmals vom Kunden auf Sauberkeit zu überprüfen & auszuspülen. Sämtliche Gläser sind vor der Rückgabe von Getränkeresten zu befreien und klargespült mit der Öffnung nach unten in die Steigen einzusortieren. Für Gläser, welche verschmutzt an uns zurückgeführt werden verrechnen wir eine Reinigungsgebühr i.H.v. 12,-€ pro Korb. Wir übernehmen in keinem Fall die Haftung für Schäden, die durch schadhafte Gläser entstehen. Es ist Sache des Kunden, die zum Einsatz kommenden Gläser vor dem Ausschank nochmals zu prüfen.
11. Fassbier Rücknahme
Bei Warenanlieferungen auf Kommission nehmen wir ausschließlich verplombte, volle und saubere Fässer zurück, sofern diese frostsicher & vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt gelagert wurden.
12. Fehlende Rückgabe
Nicht zurückgegebene Gegenstände (z.B. Gläser), bzw. Teilstücke des Leihinventars werden mit dem jeweiligen aktuellen Wiederbeschaffungswert berechnet (z.B Gläser 2,50€/Stk.). Bei Verlust eines Schlüssels ist die gesamte Schließanlage wertmäßig zu ersetzen.
13. Verzug der Rückführung
Im Falle von verspäteter Rückgabe oder Beschädigungen werden weiter Mietzahlungen fällig, bis der Gesamtbetrag die Höhe des Wiederbeschaffungswertes erreicht hat. Gibt der Kunde das Leihinventar dann immer noch nicht zurück, haftet er für alle hierdurch entstehenden Mietausfälle.
14. Zahlungsbedingungen
Der Gesamtrechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen fällig.
15. Wiederruf
Wir sind jederzeit zum Widerruf des Leihverhältnisses berechtigt und können vom Kunden die Herausgabe der leihweisen überlassenen Gegenstände verlangen.
Stand: 01.04.2024
